Pflegehilfsmittel §40 SGB XI.
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Mit der Anhebung der monatlichen Pauschale für Verbrauchspflegehilfsmittel von 40 Euro im Jahr 2021 verschob sich die Versorgungsökonomie der häuslichen Pflege in Deutschland spürbar. Rund 5 Millionen Pflegebedürftige, rund 50.000 zugelassene Versorgungspartner und ein Pflegekompetenzgesetz von 2024 markieren das Versorgungsfeld, in dem §40 SGB XI seine eigentliche Wirkung entfaltet.